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Lizenzvergabe
 
 

 

Lizenzvergabe von eigenen Marken

Durch Vergabe einer Lizenz wird zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geregelt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Gegenstand des jeweiligen Schutzrechts genutzt werden darf. Man unterscheidet zwischen ausschließlichen Lizenzen und einfachen Lizenzen:
Bei einer ausschließlichen Lizenz erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber das alleinige Recht, Befugnisse auszuüben, die durch das jeweilige Schutzrecht gewährt werden. Wenn also beispielsweise im Rahmen einer ausschließlichen Lizenz die Befugnis übertragen wurde, einen patentierten Gegenstand herzustellen und zu vertreiben, so darf der Lizenzgeber solche Gegenstände selbst nicht mehr herstellen oder vertreiben. Bei Vereinbarung einer einfachen Lizenz erhält der Lizenzgeber lediglich das nicht alleinige Recht zur Benutzung des durch das lizenzierte Schutzrecht geschützten Gegenstandes.
Der Lizenzgeber bleibt berechtigt, weitere und - auch gleichartige - Lizenzen zu vergeben.
Außerdem darf der Lizenzgeber das jeweilige Schutzrecht in grundsätzlich gleicher Art wie der Lizenzgeber nutzen.
Ob es für den Lizenzgeber sinnvoller ist, ausschließliche oder einfache Lizenzen zu vergeben, lässt sich nicht generell beantworten. Zwar wird zumeist ein ausschließlicher Lizenznehmer zu höheren Lizenzzahlungen verpflichtet werden können, als ein einfacher Lizenznehmer.
Denn der ausschließliche Lizenznehmer hat keine weiteren konkurrierenden Lizenznehmer neben sich zu erwarten. Gleichwohl kann die Vergabe einfacher Lizenzen für den Lizenzgeber aufgrund der höheren Zahl der Lizenznehmer ebenfalls vorteilhaft sein.




 

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Letzte Aktualisierung: 10.10.04©1998